Das Personalvertretungsrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche die Mitbestimmung und Mitwirkung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst regeln. Es bildet das öffentlich-rechtliche Pendant zum Betriebsverfassungsrecht der Privatwirtschaft und ordnet die Zusammenarbeit zwischen der Dienststellenleitung und der gewählten Arbeitnehmervertretung, dem Personalrat. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sowie in den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen (LPersVG) der Bundesländer. Ziel des Rechtsgebiets ist es, die Interessen der Beschäftigten bei personellen, sozialen oder organisatorischen Maßnahmen zu wahren und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung sicherzustellen.

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Leitfaden zum Wirtschaftsausschuss im Personalvertretungsrecht: Erfahre alles über gesetzliche Grundlagen, Informationsrechte und die Arbeit im Gremium.