Pfändungsschutz

Pfän­dungs­schutz bezieht sich auf gesetz­li­che Rege­lun­gen, die bestimm­te Ver­mö­gens­wer­te oder Ein­kom­mens­an­tei­le vor dem Zugriff von Gläu­bi­gern im Fal­le einer Pfän­dung schüt­zen. Dies soll sicher­stel­len, dass Schuld­ner auch in finan­zi­el­len Not­la­gen ein Exis­tenz­mi­ni­mum behal­ten und nicht voll­stän­dig mit­tel­los wer­den. Bei­spie­le hier­für sind der Pfän­dungs­frei­be­trag bei Arbeits­ein­kom­men oder der Schutz von bestimm­ten Sozi­al­leis­tun­gen. Der Pfän­dungs­schutz dient der sozia­len Absi­che­rung und der Reso­zia­li­sie­rung von Schuld­nern.