Pflegegrad
Ein **Pflegegrad** ist eine Einstufung des Unterstützungsbedarfs von Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen Hilfe im Alltag benötigen. In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit und die damit verbundene Pflegebedürftigkeit einer Person widerspiegeln. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung, die den Betroffenen zustehen. Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung, bei der verschiedene Lebensbereiche wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie die Selbstversorgung bewertet werden. citeturn0search1