Pflegekosten bezeichnen alle finanziellen Aufwendungen, die für die pflegerische Versorgung, Betreuung und medizinische Behandlungspflege einer pflegebedürftigen Person anfallen. Sie setzen sich insbesondere bei einer stationären Unterbringung aus den reinen Pflegeleistungen, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten der Einrichtung zusammen. Ein Teil dieser Kosten wird durch die gesetzliche oder private Pflegeversicherung abgedeckt, während der verbleibende Differenzbetrag als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden muss. Auch im häuslichen Bereich entstehen Pflegekosten, etwa durch die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste oder den Kauf notwendiger Hilfsmittel.