Die Pflichtenübertragung bezeichnet den rechtlichen Vorgang, bei dem ein Arbeitgeber oder Vorgesetzter spezifische Aufgaben sowie die damit verbundene Verantwortung und Befugnisse auf einen geeigneten Mitarbeiter delegiert. Dabei geht die primäre Erfüllungsverantwortung auf den Beauftragten über, während beim Delegierenden die sogenannte Auswahl‑, Einweisungs- und Überwachungspflicht verbleibt. Dieses Instrument dient der effizienten Arbeitsorganisation und rechtssicheren Haftungsverteilung, insbesondere in komplexen Bereichen wie dem Arbeitsschutz oder Umweltschutz. Für eine wirksame Übertragung ist in der Regel eine klare, meist schriftliche Fixierung der übertragenen Kompetenzen und Pflichten erforderlich.

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Das Wichtigste zu Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz. Gefährdungsbeurteilungen, Präventionsmaßnahmen und rechtliche Anforderungen verstehen und umsetzen.