Politische Freiheiten

Poli­ti­sche Frei­hei­ten bezeich­nen die grund­le­gen­den Rech­te von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, aktiv am poli­ti­schen Gesche­hen und an der staat­li­chen Wil­lens­bil­dung teil­zu­neh­men. Sie bil­den das Fun­da­ment einer Demo­kra­tie, da sie den Schutz vor staat­li­cher Will­kür gewähr­leis­ten und die Mit­ge­stal­tung der öffent­li­chen Ord­nung ermög­li­chen. Zu die­sen Frei­hei­ten gehö­ren ins­be­son­de­re das akti­ve und pas­si­ve Wahl­recht, die Mei­nungs- und Pres­se­frei­heit sowie die Ver­samm­lungs- und Ver­ei­ni­gungs­frei­heit. Durch sie wird sicher­ge­stellt, dass Indi­vi­du­en ihre Inter­es­sen kol­lek­tiv ver­tre­ten und die Aus­übung poli­ti­scher Macht kon­trol­lie­ren kön­nen.