Protestaktionen sind gezielte kollektive oder individuelle Handlungen, mit denen öffentlich Kritik, Missbilligung oder Widerstand gegen bestimmte politische, soziale oder ökologische Zustände zum Ausdruck gebracht wird. Ihr Ziel ist es, Aufmerksamkeit für ein spezifisches Anliegen zu generieren und Druck auf Entscheidungsträger auszuüben, um gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen oder geplante Vorhaben zu verhindern. Das Spektrum dieser Aktionen ist breit gefächert und reicht von friedlichen Demonstrationen und Petitionen über Streiks bis hin zu Akten des zivilen Ungehorsams. In demokratischen Gesellschaften gelten sie als zentrales Instrument der politischen Mitwirkung und sind meist durch Grundrechte wie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit geschützt.

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Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg zu den fristlosen Kündigungen von Gorillas-Mitarbeitenden, die an sogenannten „wilden Streiks“ teilgenommen haben, hat für viel Aufsehen gesorgt. In mehreren Verfahren bestätigte das LAG die Rechtmäßigkeit dieser Kündigungen, da die Richter die Teilnahme an den unorganisierten Streikaktionen als erhebliche arbeitsrechtliche Pflichtverletzung werteten. Diese Entscheidungen werfen grundlegende Fragen zum Streikrecht…