Prüfen

Unter „Prü­fen“ ver­steht man den Vor­gang, bei dem fest­ge­stellt wird, ob ein Objekt, ein Sach­ver­halt oder eine Leis­tung bestimm­te fest­ge­leg­te Anfor­de­run­gen erfüllt. Dabei fin­det ein geziel­ter Ver­gleich zwi­schen einem tat­säch­li­chen Ist-Zustand und einem vor­her defi­nier­ten Soll-Zustand statt. Die­ser Pro­zess erfolgt auf Basis objek­ti­ver Kri­te­ri­en oder Nor­men und dient dazu, die Qua­li­tät, Rich­tig­keit oder Funk­ti­ons­fä­hig­keit zu bestä­ti­gen. Das Ergeb­nis einer Prü­fung mün­det in der Regel in eine abschlie­ßen­de Bewer­tung, wie bei­spiels­wei­se eine Beno­tung oder die Fest­stel­lung „bestan­den“ bzw. „nicht bestan­den“.