QM

Das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz ist ein 2021 in Kraft getre­te­nes deut­sches Bun­des­ge­setz, das die betrieb­li­che Mit­be­stim­mung an die Anfor­de­run­gen der moder­nen, digi­ta­len Arbeits­welt anpas­sen soll. Es erleich­tert die Grün­dung von Betriebs­rä­ten durch ver­ein­fach­te Wahl­ver­fah­ren und stärkt den Kün­di­gungs­schutz für Beschäf­tig­te, die eine Betriebs­rats­wahl initi­ie­ren oder vor­be­rei­ten. Zudem ver­an­kert das Gesetz digi­ta­le Arbeits­wei­sen rechts­si­cher im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz, indem es etwa Sit­zun­gen per Video- und Tele­fon­kon­fe­renz sowie den Ein­satz elek­tro­ni­scher Signa­tu­ren ermög­licht. Ziel der Reform ist es, die demo­kra­ti­sche Teil­ha­be im Betrieb zu för­dern und die Arbeit der Gre­mi­en zukunfts­fä­hig zu gestal­ten.


  • Betriebsrat und Qualitätsmanagement: Eine notwendige Symbiose

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    Betriebsrat und Qualitätsmanagement: Eine notwendige Symbiose

    In der moder­nen Arbeits­welt ist Qua­li­täts­ma­nage­ment (QM) nicht mehr nur eine Opti­on, son­dern eine essen­zi­el­le Kom­po­nen­te für den Erfolg eines Unter­neh­mens. Es geht weit über die blo­ße Siche­rung der Pro­dukt- oder Dienst­leis­tungs­qua­li­tät hin­aus und berührt direkt die Arbeits­pro­zes­se und ‑bedin­gun­gen. Hier­bei spielt der Betriebs­rat eine Schlüs­sel­rol­le. Trotz der feh­len­den expli­zi­ten Vor­ga­ben in Nor­men wie der…