Qualifizierungschancengesetz

Das **Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz** ist ein deut­sches Bun­des­ge­setz, das die beruf­li­che Wei­ter­bil­dung von Beschäf­tig­ten unab­hän­gig von Alter oder Qua­li­fi­ka­ti­on durch finan­zi­el­le Zuschüs­se stärkt. Es soll Arbeit­neh­mern dabei hel­fen, ihre Kom­pe­ten­zen an den digi­ta­len und struk­tu­rel­len Wan­del des Arbeits­mark­tes anzu­pas­sen, um ihre Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit lang­fris­tig zu sichern. Hier­für über­nimmt die Bun­des­agen­tur für Arbeit unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Antei­le der Wei­ter­bil­dungs­kos­ten sowie Lohn­kos­ten­zu­schüs­se für die Zeit der Qua­li­fi­zie­rung. Damit ermög­licht das Gesetz eine prä­ven­ti­ve För­de­rung bereits Erwerbs­tä­ti­ger, um Arbeits­lo­sig­keit aktiv vor­zu­beu­gen.