Räumungsverkauf

Ein Räu­mungs­ver­kauf ist eine zeit­lich begrenz­te Ver­kaufs­ak­ti­on im Ein­zel­han­del, bei der Waren­be­stän­de durch star­ke Preis­re­du­zie­run­gen schnellst­mög­lich abver­kauft wer­den sol­len. Häu­fi­ge Anläs­se hier­für sind eine end­gül­ti­ge Geschäfts­auf­ga­be, ein Stand­ort­wech­sel, umfang­rei­che Umbau­maß­nah­men oder ein Inha­ber­wech­sel. Ziel der Akti­on ist es, das Lager oder die Ver­kaufs­flä­che in kur­zer Zeit voll­stän­dig zu lee­ren, um Platz zu schaf­fen oder den Betrieb abzu­wi­ckeln. Recht­lich muss für einen sol­chen Son­der­ver­kauf ein tat­säch­li­cher Grund vor­lie­gen, damit die Wer­bung nicht als irre­füh­rend ein­ge­stuft wird.