Die Rechte des Betriebsrats umfassen die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankerten Befugnisse, die der Arbeitnehmervertretung die Mitwirkung und Mitbestimmung im Unternehmen ermöglichen. Diese Rechte sind nach ihrer Intensität abgestuft und reichen von reinen Informations- und Anhörungspflichten des Arbeitgebers bis hin zu zwingenden Mitbestimmungsrechten. In Bereichen mit echter Mitbestimmung, wie etwa bei der Arbeitszeitgestaltung oder Urlaubsregelung, kann der Arbeitgeber keine wirksamen Entscheidungen ohne die Zustimmung des Betriebsrats treffen. Ziel dieser gesetzlichen Regelungen ist es, einen gerechten Interessenausgleich zwischen der Belegschaft und der Unternehmensleitung auf Augenhöhe zu gewährleisten.

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Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten: Rechte und Pflichten des Betriebsrats. Alles was Sie wissen müssen.