Rechte des Personalrats

Die Rech­te des Per­so­nal­rats bezeich­nen die gesetz­lich fest­ge­leg­ten Befug­nis­se der gewähl­ten Inter­es­sen­ver­tre­tung im öffent­li­chen Dienst, um an den Ent­schei­dun­gen der Dienst­stel­le teil­zu­ha­ben. Die­se Rech­te rei­chen von rei­nen Infor­ma­ti­ons- und Anhö­rungs­pflich­ten bis hin zur ech­ten Mit­be­stim­mung, bei der Maß­nah­men ohne Zustim­mung des Per­so­nal­rats nicht wirk­sam umge­setzt wer­den kön­nen. Ziel die­ser Befug­nis­se ist es, die Ein­hal­tung gel­ten­der Geset­ze und Tarif­ver­trä­ge zu über­wa­chen sowie eine fai­re Behand­lung der Beschäf­tig­ten sicher­zu­stel­len. Die recht­li­che Grund­la­ge hier­für bil­det das Bun­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (BPersVG) oder das jewei­li­ge Lan­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (LPersVG).


  • Die Schulungsansprüche des Personalrats: Ein umfassender Leitfaden

    /

    Die Schulungsansprüche des Personalrats: Ein umfassender Leitfaden

    Die Schu­lungs­an­sprü­che des Per­so­nal­rats sind ein zen­tra­ler Aspekt der Mit­be­stim­mung in Unter­neh­men und öffent­li­chen Insti­tu­tio­nen. Sie ermög­li­chen den Mit­glie­dern des Per­so­nal­rats, sich die not­wen­di­gen Kennt­nis­se anzu­eig­nen, um ihre Auf­ga­ben effek­tiv zu erfül­len. Im Kon­text des Arbeits­rechts sind die­se Ansprü­che fest ver­an­kert und stel­len eine wesent­li­che Grund­la­ge für die Wei­ter­bil­dung und die effek­ti­ve Aus­übung der Rech­te…