rechtliche Schritte

Der Begriff „recht­li­che Schrit­te“ beschreibt das Ergrei­fen for­ma­ler Maß­nah­men, um eige­ne Rech­te oder Ansprü­che mit­hil­fe des Rechts­sys­tems durch­zu­set­zen. Dies umfasst sowohl außer­ge­richt­li­che Hand­lun­gen, wie etwa förm­li­che Abmah­nun­gen, als auch gericht­li­che Ver­fah­ren wie Kla­gen oder Straf­an­zei­gen. Ziel ist es dabei, eine ver­bind­li­che Klä­rung eines Kon­flikts her­bei­zu­füh­ren, Ansprü­che gel­tend zu machen oder rechts­wid­ri­ges Ver­hal­ten zu unter­bin­den. Durch die Ein­lei­tung die­ser Schrit­te wird eine Aus­ein­an­der­set­zung von der pri­va­ten Ebe­ne auf eine juris­tisch gere­gel­te Ebe­ne geho­ben.