Der Rechtsanspruch auf Teilzeit gibt Arbeitnehmern das Recht, ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu reduzieren, sofern das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht. Dieser Anspruch ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt und gilt für Unternehmen mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten. Ein entsprechender Antrag darf vom Arbeitgeber nur dann abgelehnt werden, wenn der Arbeitszeitverkürzung dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Ergänzend ermöglicht die Brückenteilzeit in größeren Betrieben eine zeitlich befristete Reduzierung mit garantierter Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit.

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