Rechtspluralismus bezeichnet das gleichzeitige Bestehen verschiedener Rechtsordnungen oder Normensysteme innerhalb eines sozialen Feldes oder eines Staates. Dabei existiert neben dem offiziellen staatlichen Recht oft ein nicht-staatliches Recht, wie etwa religiöse Normen, Gewohnheitsrecht oder indigene Rechtstraditionen. Diese verschiedenen Systeme können sich überschneiden, ergänzen oder miteinander in Konflikt stehen, da sie jeweils eigene Ansprüche auf Geltung und Verbindlichkeit erheben. Damit stellt der Begriff die Vorstellung infrage, dass der moderne Staat das alleinige Monopol auf die Setzung und Durchsetzung von Recht besitzt.

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Entdecke, wie Recht und Diversität soziale Gerechtigkeit fördern, Antidiskriminierung stärken und Chancengleichheit ermöglichen. Einblicke in Inklusion und Rechtspluralismus.