Als Rechtsquellen werden die Ursprünge und Erscheinungsformen bezeichnet, aus denen die verbindlichen Rechtsnormen einer Gesellschaft hervorgehen. Man unterscheidet dabei primär zwischen geschriebenem Recht, wie Verfassungen, Gesetzen oder Verordnungen, und ungeschriebenem Recht, wie etwa dem Gewohnheitsrecht. Diese Quellen bilden die notwendige Grundlage für die Rechtsprechung und gewährleisten die Rechtssicherheit sowie die Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns. In modernen Systemen zählen zudem auch das Unionsrecht oder völkerrechtliche Verträge zu den maßgeblichen Quellen des geltenden Rechts.