Rechtssicherheit

Rechts­si­cher­heit bezeich­net die Ver­läss­lich­keit und Bere­chen­bar­keit des Rechts in einem Staat. Sie gewähr­leis­tet, dass Geset­ze klar for­mu­liert, öffent­lich zugäng­lich und für alle Bür­ger glei­cher­ma­ßen ver­bind­lich sind. Dadurch wird Ver­trau­en in die Rechts­ord­nung geschaf­fen und Will­kür ver­hin­dert.