Rechtsstreit

Ein Rechts­streit ist eine förm­li­che Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen min­des­tens zwei Par­tei­en über strit­ti­ge Rechts­ver­hält­nis­se oder Ansprü­che. Die­ser Kon­flikt wird in der Regel vor einem staat­li­chen Gericht oder einem Schieds­ge­richt aus­ge­tra­gen, um eine ver­bind­li­che recht­li­che Klä­rung her­bei­zu­füh­ren. Ziel des Ver­fah­rens ist es, die bestehen­de Rechts­un­si­cher­heit durch ein Urteil oder einen Ver­gleich zu been­den und somit Rechts­frie­den zu stif­ten. Dabei bewer­ten unab­hän­gi­ge Rich­ter den Sach­ver­halt auf Grund­la­ge der gel­ten­den Geset­ze und ent­schei­den über den Aus­gang des Streits.