Referentenentwurf

Ein Refe­ren­ten­ent­wurf ist die ers­te förm­li­che Text­fas­sung eines geplan­ten Geset­zes, die von den zustän­di­gen Fach­leu­ten (den Refe­ren­ten) inner­halb eines Minis­te­ri­ums erar­bei­tet wird. Er dient als Grund­la­ge für die inter­ne Abstim­mung zwi­schen den Minis­te­ri­en sowie für die früh­zei­ti­ge Betei­li­gung von Län­dern, Fach­krei­sen und Ver­bän­den. In die­sem Sta­di­um han­delt es sich noch um ein inter­nes Arbeits­do­ku­ment der Exe­ku­ti­ve und noch nicht um einen offi­zi­el­len Beschluss der gesam­ten Regie­rung. Erst wenn das Bun­des­ka­bi­nett den Ent­wurf ver­ab­schie­det, wird er zum for­mel­len Regie­rungs­ent­wurf und in das par­la­men­ta­ri­sche Ver­fah­ren ein­ge­bracht.