Ein Referentenentwurf ist die erste förmliche Textfassung eines geplanten Gesetzes, die von den zuständigen Fachleuten (den Referenten) innerhalb eines Ministeriums erarbeitet wird. Er dient als Grundlage für die interne Abstimmung zwischen den Ministerien sowie für die frühzeitige Beteiligung von Ländern, Fachkreisen und Verbänden. In diesem Stadium handelt es sich noch um ein internes Arbeitsdokument der Exekutive und noch nicht um einen offiziellen Beschluss der gesamten Regierung. Erst wenn das Bundeskabinett den Entwurf verabschiedet, wird er zum formellen Regierungsentwurf und in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

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