Der Begriff „Reform 2025“ beschreibt ein Bündel an maßgeblichen gesetzlichen Neuregelungen in Deutschland, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten und zentrale gesellschaftliche Bereiche modernisieren sollen. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Umsetzung der neuen Grundsteuer sowie das „Rentenpaket II“, welches das Rentenniveau langfristig stabilisieren soll. Zudem umfasst der Begriff Anpassungen in der Pflegeversicherung und die Einführung der verpflichtenden E‑Rechnung für Unternehmen im B2B-Sektor. Ziel dieser verschiedenen Maßnahmen ist es, die sozialen Sicherungssysteme und die Verwaltung an den demografischen Wandel sowie die fortschreitende Digitalisierung anzupassen.

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Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat eine wegweisende Entschließung zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung verabschiedet. Erfahre, was sich für Betriebsräte, Unternehmen und Beschäftigte jetzt ändert – inklusive aller Hintergründe, Praxistipps und FAQ zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes.