Regelungsabrede

Eine Rege­lungs­ab­re­de ist eine Ver­ein­ba­rung zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat, die betrieb­li­che Ange­le­gen­hei­ten auf rein schuld­recht­li­cher Ebe­ne regelt. Im Gegen­satz zur Betriebs­ver­ein­ba­rung ent­fal­tet sie kei­ne unmit­tel­ba­re und zwin­gen­de Wir­kung auf die ein­zel­nen Arbeits­ver­hält­nis­se, son­dern bin­det ledig­lich die Betriebs­par­tei­en unter­ein­an­der zur Ein­hal­tung der Abspra­che. Sie kann form­los getrof­fen wer­den und eig­net sich beson­ders für kurz­fris­ti­ge orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men oder die nähe­re Aus­ge­stal­tung der Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Betriebs­par­tei­en.