Regierungsbildung

Unter Regie­rungs­bil­dung ver­steht man den Pro­zess, bei dem nach einer Wahl oder dem Rück­tritt einer Regie­rung eine neue Exe­ku­ti­ve auf Bun­des- oder Lan­des­ebe­ne geformt wird. In par­la­men­ta­ri­schen Demo­kra­tien umfasst die­ser Vor­gang meist Son­die­rungs­ge­sprä­che und Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen zwi­schen ver­schie­de­nen Par­tei­en, um eine sta­bi­le par­la­men­ta­ri­sche Mehr­heit zu sichern. Abge­schlos­sen wird die Bil­dung durch die Wahl des Regie­rungs­chefs im Par­la­ment sowie die Ernen­nung und Ver­ei­di­gung der Minis­ter durch das Staats­ober­haupt. Ziel des gesam­ten Pro­zes­ses ist es, eine hand­lungs­fä­hi­ge Füh­rung zu eta­blie­ren, die die poli­ti­sche Rich­tung für die kom­men­de Legis­la­tur­pe­ri­ode fest­legt.