Die Rentenbesteuerung bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie anderen Altersvorsorgesystemen im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern. Seit 2005 folgt Deutschland dabei dem Prinzip der „nachgelagerten Besteuerung“, bei dem Rentenbeiträge während der Erwerbsphase steuerfrei gestellt werden, während die späteren Auszahlungen im Alter steuerpflichtig sind. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang schrittweise an, bis er nach aktueller Gesetzeslage künftig 100 Prozent erreichen wird. Tatsächliche Steuerzahlungen fallen jedoch erst an, wenn die Gesamteinkünfte den jährlich angepassten steuerlichen Grundfreibetrag überschreiten.

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