Rentenbesteuerung

Die Ren­ten­be­steue­rung bezeich­net die gesetz­li­che Ver­pflich­tung, Ein­künf­te aus der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung sowie ande­ren Alters­vor­sor­ge­sys­te­men im Rah­men der Ein­kom­men­steu­er zu ver­steu­ern. Seit 2005 folgt Deutsch­land dabei dem Prin­zip der „nach­ge­la­ger­ten Besteue­rung“, bei dem Ren­ten­bei­trä­ge wäh­rend der Erwerbs­pha­se steu­er­frei gestellt wer­den, wäh­rend die spä­te­ren Aus­zah­lun­gen im Alter steu­er­pflich­tig sind. Der steu­er­pflich­ti­ge Anteil der Ren­te steigt für jeden neu­en Rent­ner­jahr­gang schritt­wei­se an, bis er nach aktu­el­ler Geset­zes­la­ge künf­tig 100 Pro­zent errei­chen wird. Tat­säch­li­che Steu­er­zah­lun­gen fal­len jedoch erst an, wenn die Gesamt­ein­künf­te den jähr­lich ange­pass­ten steu­er­li­chen Grund­frei­be­trag über­schrei­ten.