Rentenreform

Die Ren­ten­re­form bezeich­net Maß­nah­men zur Anpas­sung des Ren­ten­sys­tems an demo­gra­fi­sche und wirt­schaft­li­che Ver­än­de­run­gen. Ziel ist es, die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät der Ren­ten­kas­sen zu sichern und die Alters­vor­sor­ge für zukünf­ti­ge Gene­ra­tio­nen zu gewähr­leis­ten. Dabei kön­nen Ände­run­gen bei Ren­ten­ein­tritts­al­ter, Bei­trags­sät­zen oder Ren­ten­be­rech­nung vor­ge­nom­men wer­den.