Repräsentation

Der Begriff Reprä­sen­ta­ti­on bezeich­net im Kern das Sicht­bar­ma­chen oder Ver­tre­ten von etwas Abwe­sen­dem durch ein stell­ver­tre­ten­des Zei­chen, Bild oder eine Per­son. In der Poli­tik beschreibt er die Wahr­neh­mung von Inter­es­sen einer Wäh­ler­schaft durch gewähl­te Abge­ord­ne­te, die im Namen einer grö­ße­ren Grup­pe han­deln. Dar­über hin­aus bezieht sich der Begriff in der Psy­cho­lo­gie und den Medi­en­wis­sen­schaf­ten auf die Art und Wei­se, wie die äuße­re Wirk­lich­keit in men­ta­len Model­len oder media­len For­ma­ten abge­bil­det wird. Somit ermög­licht Reprä­sen­ta­ti­on die Deu­tung und Hand­ha­bung kom­ple­xer Rea­li­tä­ten in ver­schie­de­nen gesell­schaft­li­chen und wis­sen­schaft­li­chen Berei­chen.


  • Der Betriebsratsvorsitzende: Ein Schlüsselspieler in der Arbeitnehmervertretung

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    Der Betriebsratsvorsitzende: Ein Schlüsselspieler in der Arbeitnehmervertretung

    Im Her­zen der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung steht eine Schlüs­sel­fi­gur: der Betriebs­rats­vor­sit­zen­de. Die­se Rol­le ist weit mehr als eine admi­nis­tra­ti­ve Posi­ti­on; sie ist der Dreh- und Angel­punkt in der Ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer­inter­es­sen. Mit einer Mischung aus recht­li­cher Sach­kennt­nis, diplo­ma­ti­schem Geschick und einem aus­ge­präg­ten Gerech­tig­keits­sinn gewähr­leis­tet der Betriebs­rats­vor­sit­zen­de, dass die Stim­men der Beleg­schaft nicht nur gehört, son­dern auch…