Die Richterernennung ist der formale Verwaltungsakt, durch den eine juristisch qualifizierte Person offiziell in das Amt eines Richters berufen wird. In Deutschland erfolgt dieser Vorgang in der Regel durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde durch die zuständige Exekutive, wie etwa den Bundespräsidenten oder die jeweiligen Landesjustizminister. Voraussetzung für die Ernennung sind neben der fachlichen Eignung und den bestandenen Staatsexamina auch die persönliche Integrität sowie die Verfassungstreue der Bewerber. Mit der Wirksamkeit der Ernennung erhält der Richter seine besonderen Statusrechte, insbesondere die richterliche Unabhängigkeit, um die rechtsprechende Gewalt neutral ausüben zu können.

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Erfahre, wie Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gewählt werden. Dieser Artikel beleuchtet die Rolle der Zweidrittelmehrheit, politische Absprachen und die Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit in Deutschlands höchstem Gericht.