Rückkaufswert

Der Rück­kaufs­wert bezeich­net den Betrag, den ein Ver­si­che­rungs­neh­mer bei vor­zei­ti­ger Kün­di­gung einer Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung von der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zurück­er­hält. Die­ser Wert wird auf Basis der ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge, abzüg­lich Kos­ten und Risi­ko­prä­mi­en, sowie der erziel­ten Über­schüs­se berech­net. Er ist in der Regel nied­ri­ger als die Sum­me der ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge, ins­be­son­de­re in den ers­ten Jah­ren der Ver­trags­lauf­zeit.