Der Rückkaufswert bezeichnet den Betrag, den ein Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung von der Versicherungsgesellschaft zurückerhält. Dieser Wert wird auf Basis der eingezahlten Beiträge, abzüglich Kosten und Risikoprämien, sowie der erzielten Überschüsse berechnet. Er ist in der Regel niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge, insbesondere in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit.

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