Rücksendung Bewerbungsunterlagen

Die Rück­sen­dung von Bewer­bungs­un­ter­la­gen bezeich­net den pos­ta­li­schen Rück­ver­sand von phy­si­schen Bewer­bungs­map­pen durch den Arbeit­ge­ber an den Bewer­ber nach Abschluss des Aus­wahl­ver­fah­rens. Dies geschieht in der Regel im Fal­le einer Absa­ge, um dem Bewer­ber sei­ne oft kost­spie­li­gen Unter­la­gen zur wei­te­ren Ver­wen­dung zurück­zu­ge­ben und daten­schutz­recht­li­che Vor­ga­ben zu erfül­len. Da heut­zu­ta­ge die meis­ten Bewer­bun­gen digi­tal ein­ge­hen, fin­det die­ser Pro­zess fast nur noch bei klas­sisch per Post ein­ge­reich­ten Unter­la­gen statt. Häu­fig erfolgt die Rück­sen­dung zudem nur dann, wenn der Bewer­ber einen aus­rei­chend fran­kier­ten Rück­um­schlag bei­gelegt hat.