Ruhezeit

Die Ruhe­zeit bezeich­net einen gesetz­lich fest­ge­leg­ten Zeit­raum, in dem Arbeit­neh­mer nach Been­di­gung ihrer täg­li­chen Arbeits­zeit nicht beschäf­tigt wer­den dür­fen. Sie dient der gesund­heit­li­chen Erho­lung und stellt sicher, dass zwi­schen zwei Arbeits­ta­gen eine aus­rei­chen­de Pha­se der Rege­ne­ra­ti­on gewähr­leis­tet ist. In Deutsch­land schreibt das Arbeits­zeit­ge­setz hier­für in der Regel eine unun­ter­bro­che­ne Min­dest­dau­er von elf Stun­den vor.