Rundfunkbeitrag

Der Rund­funk­bei­trag, frü­her bekannt als GEZ-Gebühr, ist eine gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Abga­be in Deutsch­land zur Finan­zie­rung des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks. Er wird pro Woh­nung erho­ben, unab­hän­gig davon, wie vie­le und wel­che Emp­fangs­ge­rä­te vor­han­den sind oder genutzt wer­den. Die Ein­nah­men die­nen der Sicher­stel­lung eines viel­fäl­ti­gen und unab­hän­gi­gen Pro­gramm­an­ge­bots in Radio, Fern­se­hen und Online-Medi­en. Bestimm­te Per­so­nen­grup­pen kön­nen unter Umstän­den eine Befrei­ung oder Ermä­ßi­gung bean­tra­gen.