Sachverständiger

Ein Sach­ver­stän­di­ger ist eine Per­son, die über eine über­durch­schnitt­li­che Fach­kun­de sowie beson­de­re Erfah­rung auf einem spe­zia­li­sier­ten Gebiet ver­fügt. Er wird beauf­tragt, kom­ple­xe Sach­ver­hal­te objek­tiv zu beur­tei­len und die­se in Form von Gut­ach­ten für Lai­en oder Ent­schei­dungs­trä­ger ver­ständ­lich auf­zu­be­rei­ten. Häu­fig kom­men Sach­ver­stän­di­ge bei Gerichts­pro­zes­sen, Ver­si­che­rungs­fäl­len oder tech­ni­schen Prü­fun­gen zum Ein­satz, um als unab­hän­gi­ge Bera­ter zur Klä­rung strit­ti­ger Fra­gen bei­zu­tra­gen. Dabei ist er zur Unpar­tei­lich­keit und Gewis­sen­haf­tig­keit ver­pflich­tet, um eine ver­läss­li­che Grund­la­ge für recht­li­che oder wirt­schaft­li­che Bewer­tun­gen zu bie­ten.