Satzungsänderung

Eine Sat­zungs­än­de­rung bezeich­net die recht­li­che Anpas­sung oder Neu­fas­sung der inter­nen Grund­ord­nung einer juris­ti­schen Per­son, wie etwa eines Ver­eins oder einer Kapi­tal­ge­sell­schaft. Sie erfolgt in der Regel durch einen förm­li­chen Beschluss der Mit­glie­der­ver­samm­lung oder der Gesell­schaf­ter, wobei meist eine qua­li­fi­zier­te Mehr­heit erfor­der­lich ist. Damit die Ände­rung recht­lich wirk­sam wird, muss sie im Regel­fall nota­ri­ell beur­kun­det und beim zustän­di­gen Regis­ter (z. B. Ver­eins- oder Han­dels­re­gis­ter) ange­mel­det wer­den. Sol­che Anpas­sun­gen die­nen dazu, die Orga­ni­sa­ti­on an neue gesetz­li­che Rah­men­be­din­gun­gen oder ver­än­der­te unter­neh­me­ri­sche Ziel­set­zun­gen anzu­pas­sen.