Eine Satzungsänderung bezeichnet die rechtliche Anpassung oder Neufassung der internen Grundordnung einer juristischen Person, wie etwa eines Vereins oder einer Kapitalgesellschaft. Sie erfolgt in der Regel durch einen förmlichen Beschluss der Mitgliederversammlung oder der Gesellschafter, wobei meist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist. Damit die Änderung rechtlich wirksam wird, muss sie im Regelfall notariell beurkundet und beim zuständigen Register (z. B. Vereins- oder Handelsregister) angemeldet werden. Solche Anpassungen dienen dazu, die Organisation an neue gesetzliche Rahmenbedingungen oder veränderte unternehmerische Zielsetzungen anzupassen.

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Erfahre, wie Vorstände und Mitglieder Anträge zur Mitgliederversammlung rechtskonform stellen, welche Fristen gelten und wie die korrekte Behandlung abläuft.