Scheinselbständigkeit

Schein­selb­stän­dig­keit bezeich­net ein Arbeits­ver­hält­nis, bei dem eine Per­son for­mal als selbst­stän­dig gilt, tat­säch­lich jedoch wie ein Arbeit­neh­mer tätig ist. Dies kann durch Wei­sungs­ge­bun­den­heit, Ein­glie­de­rung in die Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on des Auf­trag­ge­bers und feh­len­de unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dungs­frei­heit gekenn­zeich­net sein. Schein­selb­stän­dig­keit kann recht­li­che Kon­se­quen­zen für Auf­trag­ge­ber und Auf­trag­neh­mer nach sich zie­hen, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge und Steu­er­pflich­ten.