Scheinselbständigkeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, bei dem eine Person formal als selbstständig gilt, tatsächlich jedoch wie ein Arbeitnehmer tätig ist. Dies kann durch Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers und fehlende unternehmerische Entscheidungsfreiheit gekennzeichnet sein. Scheinselbständigkeit kann rechtliche Konsequenzen für Auftraggeber und Auftragnehmer nach sich ziehen, insbesondere im Hinblick auf Sozialversicherungsbeiträge und Steuerpflichten.

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Die agile Transformation stellt Unternehmen vor neue arbeitsrechtliche Herausforderungen. Erfahre, wie das Bonner Urteil die Mitbestimmung des Betriebsrats stärkt und welche juristischen Risiken bei der Einführung agiler Methoden zu beachten sind, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.