Schulungsinhalt

Der Begriff Schu­lungs­in­halt bezeich­net die Gesamt­heit der The­men, Kennt­nis­se und Fer­tig­kei­ten, die im Rah­men einer Aus- oder Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me gezielt ver­mit­telt wer­den. Er umfasst sowohl theo­re­ti­sche Wis­sens­grund­la­gen als auch prak­ti­sche Übun­gen, die dar­auf aus­ge­rich­tet sind, vor­de­fi­nier­te Lern­zie­le zu errei­chen und Wis­sens­lü­cken zu schlie­ßen. Dabei wer­den die Inhal­te indi­vi­du­ell auf die Vor­aus­set­zun­gen der Ziel­grup­pe sowie die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen des jewei­li­gen Fach­ge­biets abge­stimmt. Zudem dient der Schu­lungs­in­halt als struk­tu­rier­te Basis für die Aus­wahl geeig­ne­ter Lehr­me­tho­den und die Erstel­lung von Unter­richts­ma­te­ria­li­en.


  • Kostengünstigere Inhouse-Schulungen vs. externe Seminare: Ein Urteil des Arbeitsgerichts Trier (3 BV 11/14)

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    Kostengünstigere Inhouse-Schulungen vs. externe Seminare: Ein Urteil des Arbeitsgerichts Trier (3 BV 11/14)

    Das Arbeits­ge­richt Trier hat in einem weg­wei­sen­den Urteil ent­schie­den, dass Inhouse-Schu­lun­gen für Betriebs­rä­te eine kos­ten­güns­ti­ge­re und eben­so effek­ti­ve Alter­na­ti­ve zu exter­nen Semi­na­ren dar­stel­len kön­nen. Die­se Ent­schei­dung hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die betrieb­li­che Pra­xis und die Wei­ter­bil­dung von Betriebs­rä­ten. Das Urteil basiert auf der Prä­mis­se, dass Kos­ten­er­spar­nis und inhalt­li­che Gleich­wer­tig­keit zen­tra­le Kri­te­ri­en sind, die bei der…