Schulungskosten

Schu­lungs­kos­ten sind Aus­ga­ben, die im Zusam­men­hang mit der Teil­nah­me an Schu­lun­gen, Semi­na­ren oder Fort­bil­dun­gen ent­ste­hen. Die­se Kos­ten kön­nen Kurs­ge­büh­ren, Rei­se­kos­ten, Unter­kunft und Ver­pfle­gung sowie Mate­ri­al­kos­ten umfas­sen. Oft­mals wer­den Schu­lungs­kos­ten vom Arbeit­ge­ber über­nom­men, ins­be­son­de­re wenn die Schu­lung im betrieb­li­chen Inter­es­se liegt. In vie­len Fäl­len kön­nen die­se Kos­ten auch steu­er­lich abge­setzt wer­den, wenn sie der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung die­nen.


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    Kostengünstigere Inhouse-Schulungen vs. externe Seminare: Ein Urteil des Arbeitsgerichts Trier (3 BV 11/14)

    Das Arbeits­ge­richt Trier hat in einem weg­wei­sen­den Urteil ent­schie­den, dass Inhouse-Schu­lun­gen für Betriebs­rä­te eine kos­ten­güns­ti­ge­re und eben­so effek­ti­ve Alter­na­ti­ve zu exter­nen Semi­na­ren dar­stel­len kön­nen. Die­se Ent­schei­dung hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die betrieb­li­che Pra­xis und die Wei­ter­bil­dung von Betriebs­rä­ten. Das Urteil basiert auf der Prä­mis­se, dass Kos­ten­er­spar­nis und inhalt­li­che Gleich­wer­tig­keit zen­tra­le Kri­te­ri­en sind, die bei der…