Schulungskosten

Schu­lungs­kos­ten sind Aus­ga­ben, die im Zusam­men­hang mit der Teil­nah­me an Schu­lun­gen, Semi­na­ren oder Fort­bil­dun­gen ent­ste­hen. Die­se Kos­ten kön­nen Kurs­ge­büh­ren, Rei­se­kos­ten, Unter­kunft und Ver­pfle­gung sowie Mate­ri­al­kos­ten umfas­sen. Oft­mals wer­den Schu­lungs­kos­ten vom Arbeit­ge­ber über­nom­men, ins­be­son­de­re wenn die Schu­lung im betrieb­li­chen Inter­es­se liegt. In vie­len Fäl­len kön­nen die­se Kos­ten auch steu­er­lich abge­setzt wer­den, wenn sie der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung die­nen.