Schutzschirmverfahren

Das Schutz­schirm­ver­fah­ren ist eine beson­de­re Form des deut­schen Insol­venz­rechts, die sanie­rungs­fä­hi­gen Unter­neh­men eine Restruk­tu­rie­rung in Eigen­ver­wal­tung ermög­licht. Inner­halb einer drei­mo­na­ti­gen Frist kann der Schuld­ner unter Auf­sicht eines Sach­wal­ters einen Insol­venz­plan erstel­len, wäh­rend er vor dem Zugriff der Gläu­bi­ger geschützt ist. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass das Unter­neh­men zwar dro­hend zah­lungs­un­fä­hig, aber noch nicht zah­lungs­un­fä­hig ist und eine begrün­de­te Aus­sicht auf Sanie­rung besteht. Ziel des Ver­fah­rens ist der Erhalt des Unter­neh­mens bei gleich­zei­ti­gem Fort­be­stand der eige­nen Geschäfts­füh­rung.