Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form des deutschen Insolvenzrechts, die sanierungsfähigen Unternehmen eine Restrukturierung in Eigenverwaltung ermöglicht. Innerhalb einer dreimonatigen Frist kann der Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters einen Insolvenzplan erstellen, während er vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen zwar drohend zahlungsunfähig, aber noch nicht zahlungsunfähig ist und eine begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Ziel des Verfahrens ist der Erhalt des Unternehmens bei gleichzeitigem Fortbestand der eigenen Geschäftsführung.

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Deutschlands größter Edeka-Händler Feneberg ist insolvent. Details zum Schutzschirmverfahren, den 3.000 Jobs und Auswirkungen auf die Filialen.