Sensibilisierungsmaßnahmen

Sen­si­bi­li­sie­rungs­maß­nah­men sind Maß­nah­men, die dar­auf abzie­len, das Bewusst­sein und die Sen­si­bi­li­tät von Men­schen für bestimm­te The­men oder Pro­ble­me zu erhö­hen. Sie die­nen dazu, das Ver­ständ­nis und die Empa­thie für bestimm­te Ziel­grup­pen oder Situa­tio­nen zu för­dern und Ver­hal­tens­än­de­run­gen her­bei­zu­füh­ren. Sen­si­bi­li­sie­rungs­maß­nah­men kön­nen bei­spiels­wei­se Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen, Schu­lun­gen, Kam­pa­gnen oder Auf­klä­rungs­kam­pa­gnen umfas­sen. Ihr Ziel ist es, das Bewusst­sein und die Bereit­schaft zur akti­ven Aus­ein­an­der­set­zung mit einem The­ma zu stär­ken.

  • Der Inklu­si­ons­be­auf­trag­te: Ein umfas­sen­der Leit­fa­den zu Rech­ten und Pflich­ten

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    Der Inklu­si­ons­be­auf­trag­te: Ein umfas­sen­der Leit­fa­den zu Rech­ten und Pflich­ten

    In der heu­ti­gen Arbeits­welt ist die Inte­gra­ti­on und Inklu­si­on von Men­schen mit Behin­de­run­gen ein zen­tra­les Anlie­gen. Unter­neh­men und öffent­li­che Ein­rich­tun­gen sind mehr denn je gefor­dert, inklu­si­ve Arbeits­um­ge­bun­gen zu schaf­fen, in denen alle Mit­ar­bei­ter glei­che Chan­cen und Mög­lich­kei­ten haben. Ein Schlüs­sel­ak­teur in die­sem Pro­zess ist der Inklu­si­ons­be­auf­trag­te. Als gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Posi­ti­on spielt er eine ent­schei­den­de Rol­le…