Sorgfaltspflichten

Sorg­falts­pflich­ten bezeich­nen die gesetz­li­chen oder ver­trag­li­chen Anfor­de­run­gen an das Ver­hal­ten einer Per­son, um die Beein­träch­ti­gung von Rechts­gü­tern Drit­ter zu ver­mei­den. Sie ver­pflich­ten dazu, in einer kon­kre­ten Situa­ti­on mit der­je­ni­gen Umsicht und Gewis­sen­haf­tig­keit zu han­deln, die von einem beson­ne­nen und ordent­li­chen Men­schen in der jewei­li­gen Posi­ti­on erwar­tet wer­den kann. Eine Ver­let­zung die­ser Pflich­ten führt im Scha­dens­fall in der Regel zur Haf­tung wegen Fahr­läs­sig­keit. Beson­de­re Bedeu­tung haben sie heu­te nicht nur im all­ge­mei­nen Zivil­recht, son­dern auch in der Unter­neh­mens­füh­rung sowie bei der Ein­hal­tung von Men­schen­rechts- und Umwelt­stan­dards ent­lang glo­ba­ler Lie­fer­ket­ten.


  • Das neue EU-Lieferkettengesetz: Ein umfassender Leitfaden zu den Änderungen und deren Auswirkungen auf Unternehmen

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    Das neue EU-Lieferkettengesetz: Ein umfassender Leitfaden zu den Änderungen und deren Auswirkungen auf Unternehmen

    Mit der Ein­füh­rung der Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Due Dili­gence Direc­ti­ve (CSDDD) setzt die Euro­päi­sche Uni­on neue Maß­stä­be für die Sorg­falts­pflich­ten von Unter­neh­men in ihren glo­ba­len Lie­fer­ket­ten. Die­ses neue EU-Lie­fer­ket­ten­ge­setz erwei­tert die bestehen­den Anfor­de­run­gen des deut­schen Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes (LkSG), das seit dem 1. Janu­ar 2023 in Kraft ist, und for­dert Unter­neh­men auf, Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und Umwelt­schä­den über ihre direk­ten…