Sorgfaltspflichten bezeichnen die gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen an das Verhalten einer Person, um die Beeinträchtigung von Rechtsgütern Dritter zu vermeiden. Sie verpflichten dazu, in einer konkreten Situation mit derjenigen Umsicht und Gewissenhaftigkeit zu handeln, die von einem besonnenen und ordentlichen Menschen in der jeweiligen Position erwartet werden kann. Eine Verletzung dieser Pflichten führt im Schadensfall in der Regel zur Haftung wegen Fahrlässigkeit. Besondere Bedeutung haben sie heute nicht nur im allgemeinen Zivilrecht, sondern auch in der Unternehmensführung sowie bei der Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten.

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Mit der Einführung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) setzt die Europäische Union neue Maßstäbe für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in ihren globalen Lieferketten. Dieses neue EU-Lieferkettengesetz erweitert die bestehenden Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, und fordert Unternehmen auf, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden über ihre direkten…