Sozialverträglicher Wandel

Sozi­al­ver­träg­li­cher Wan­del bezeich­net einen gesell­schaft­li­chen oder wirt­schaft­li­chen Trans­for­ma­ti­ons­pro­zess, der so gestal­tet ist, dass nega­ti­ve sozia­le Aus­wir­kun­gen mini­miert und Las­ten gerecht ver­teilt wer­den. Dabei wer­den betrof­fe­ne Bevöl­ke­rungs­grup­pen durch geziel­te Maß­nah­men wie Umschu­lun­gen, finan­zi­el­le Ent­las­tun­gen oder sozia­le Absi­che­rung unter­stützt, um struk­tu­rel­le Benach­tei­li­gun­gen zu ver­hin­dern. Ziel ist es, den gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt zu wah­ren und die Akzep­tanz für not­wen­di­ge Ver­än­de­run­gen, etwa im Zuge der Ener­gie­wen­de oder Digi­ta­li­sie­rung, sicher­zu­stel­len. Er ver­bin­det somit öko­no­mi­sche oder öko­lo­gi­sche Fort­schrit­te mit den Prin­zi­pi­en der sozia­len Gerech­tig­keit.


  • Partnerschaft für den Planeten: Die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Unternehmensführung für mehr Nachhaltigkeit

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    Partnerschaft für den Planeten: Die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Unternehmensführung für mehr Nachhaltigkeit

    Die Zukunfts­fä­hig­keit von Unter­neh­men ist heu­te untrenn­bar mit Nach­hal­tig­keit und Kli­ma­schutz ver­bun­den. Ange­sichts glo­ba­ler Her­aus­for­de­run­gen sind inno­va­ti­ve Ansät­ze gefragt, die öko­no­mi­sche Sta­bi­li­tät mit öko­lo­gi­scher Ver­ant­wor­tung und sozia­ler Gerech­tig­keit ver­knüp­fen. Dabei kommt den Betriebs­rä­ten eine zen­tra­le Rol­le zu, den sozi­al­ver­träg­li­chen Wan­del mit­zu­ge­stal­ten und vor­an­zu­trei­ben. Die­ser Arti­kel zielt dar­auf ab, die Syn­er­gien zwi­schen einer weit­sich­ti­gen Unter­neh­mens­füh­rung und…