Spesenbetrug

Unter Spe­sen­be­trug ver­steht man das vor­sätz­li­che Ein­rei­chen fal­scher oder mani­pu­lier­ter Abrech­nun­gen für Rei­se­kos­ten und ande­re berufs­be­ding­te Aus­la­gen durch einen Arbeit­neh­mer gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Dabei wer­den bei­spiels­wei­se pri­va­te Aus­ga­ben als geschäft­lich dekla­riert, Bele­ge gefälscht oder Kos­ten für tat­säch­lich nicht statt­ge­fun­de­ne Tätig­kei­ten gel­tend gemacht. Da die­ses Ver­hal­ten einen mas­si­ven Ver­trau­ens­bruch dar­stellt und den Tat­be­stand des Betru­ges erfüllt, zieht es häu­fig straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen sowie eine frist­lo­se Kün­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses nach sich.