Stadtplanung

Stadt­pla­nung bezeich­net die vor­aus­schau­en­de Gestal­tung und Ent­wick­lung des bau­li­chen, sozia­len sowie wirt­schaft­li­chen Gefü­ges einer Stadt oder Gemein­de. Ihr Ziel ist es, die viel­fäl­ti­gen Nut­zungs­an­sprü­che an den Raum – wie Woh­nen, Arbei­ten, Mobi­li­tät und Erho­lung – nach­hal­tig mit­ein­an­der in Ein­klang zu brin­gen. Dabei wer­den öffent­li­che und pri­va­te Inter­es­sen abge­wo­gen, um eine hohe Lebens­qua­li­tät für die Bewoh­ner zu sichern und gleich­zei­tig öko­lo­gi­sche Anfor­de­run­gen zu berück­sich­ti­gen. In Deutsch­land wird die­ser Pro­zess recht­lich vor allem durch Instru­men­te wie den Flä­chen­nut­zungs­plan und den Bebau­ungs­plan gesteu­ert.