Stadtrechte

Der Begriff **Stadt­recht** bezeich­net his­to­risch ein Bün­del von Pri­vi­le­gi­en und Son­der­rech­ten, die einer Sied­lung durch einen Lan­des­herrn ver­lie­hen wur­den und sie recht­lich vom Umland abho­ben. Zu die­sen Frei­hei­ten gehör­ten im Mit­tel­al­ter vor allem das Markt­recht, eine eige­ne Gerichts­bar­keit sowie das Recht zur Selbst­ver­wal­tung und Befes­ti­gung. In der Moder­ne hat das Stadt­recht sei­ne ursprüng­li­che Bedeu­tung weit­ge­hend ver­lo­ren, da die kom­mu­na­le Selbst­ver­wal­tung heu­te ein­heit­lich durch die Gemein­de­ord­nun­gen der Bun­des­län­der gere­gelt wird. Die Ver­lei­hung der Bezeich­nung „Stadt“ ist daher meist nur noch ein ehren­vol­ler Titel ohne weit­rei­chen­de recht­li­che Son­der­stel­lung.


  • Bochum: Die Stadt im Herzen des Ruhrgebiets

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    Bochum: Die Stadt im Herzen des Ruhrgebiets

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