Stammbelegschaft

Die Stammbelegschaft bezeichnet die fest angestellten Mitarbeiter eines Unternehmens, die langfristig und regelmäßig beschäftigt sind. Sie bilden das Kernpersonal und sind in der Regel nicht von saisonalen oder temporären Schwankungen betroffen. Die Stammbelegschaft ist oft mit den grundlegenden Aufgaben und Funktionen des Unternehmens vertraut und bildet somit eine wichtige Basis für den Betrieb.


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    BAG: Geringere Vergütung für Leiharbeitnehmende ist zulässig

    Das Bundesarbeitsgericht (mit Sitz in Erfurt) hat am 31. Mai 2023 ein maßgebendes Urteil (Aktenzeichen: 5 AZR 143/19) gefällt, das sich auf Leiharbeit und Arbeitsentgelt bezieht. Nachfolgend fassen wir die wesentlichen Aspekte der Entscheidung für Sie zusammen: Der Grundsatz des Equal Pay besagt, dass Leiharbeitnehmer während einer Überlassung das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammmitarbeiter des…