Stammbelegschaft

Die Stamm­be­leg­schaft bezeich­net die fest ange­stell­ten Mit­ar­bei­ter eines Unter­neh­mens, die lang­fris­tig und regel­mä­ßig beschäf­tigt sind. Sie bil­den das Kern­per­so­nal und sind in der Regel nicht von sai­so­na­len oder tem­po­rä­ren Schwan­kun­gen betrof­fen. Die Stamm­be­leg­schaft ist oft mit den grund­le­gen­den Auf­ga­ben und Funk­tio­nen des Unter­neh­mens ver­traut und bil­det somit eine wich­ti­ge Basis für den Betrieb.

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    BAG: Gerin­ge­re Ver­gü­tung für Leih­ar­beit­neh­men­de ist zuläs­sig

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (mit Sitz in Erfurt) hat am 31. Mai 2023 ein maß­ge­ben­des Urteil (Akten­zei­chen: 5 AZR 143/19) gefällt, das sich auf Leih­ar­beit und Arbeits­ent­gelt bezieht. Nach­fol­gend fas­sen wir die wesent­li­chen Aspek­te der Ent­schei­dung für Sie zusam­men: Der Grund­satz des Equal Pay besagt, dass Leih­ar­beit­neh­mer wäh­rend einer Über­las­sung das glei­che Arbeits­ent­gelt wie ver­gleich­ba­re Stamm­mit­ar­bei­ter des…