Stammbelegschaft

Die Stamm­be­leg­schaft bezeich­net die fest ange­stell­ten Mit­ar­bei­ter eines Unter­neh­mens, die lang­fris­tig und regel­mä­ßig beschäf­tigt sind. Sie bil­den das Kern­per­so­nal und sind in der Regel nicht von sai­so­na­len oder tem­po­rä­ren Schwan­kun­gen betrof­fen. Die Stamm­be­leg­schaft ist oft mit den grund­le­gen­den Auf­ga­ben und Funk­tio­nen des Unter­neh­mens ver­traut und bil­det somit eine wich­ti­ge Basis für den Betrieb.