Standortschließung bezeichnet die endgültige Aufgabe eines Betriebs- oder Unternehmensstandortes. Sie erfolgt meist aus wirtschaftlichen Gründen wie Kostensenkung, Umstrukturierung oder Verlagerung der Produktion, kann aber auch auf technologische oder strategische Entscheidungen zurückgehen. Für die Beschäftigten bedeutet eine Standortschließung häufig den Verlust von Arbeitsplätzen und erfordert Maßnahmen wie Sozialpläne oder Transfergesellschaften. Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit Unternehmensentscheidungen, Arbeitsrecht und regionaler Wirtschaftsentwicklung verwendet.

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