Standortschließung

Stand­ort­schlie­ßung bezeich­net die end­gül­ti­ge Auf­ga­be eines Betriebs- oder Unter­neh­mens­stand­or­tes. Sie erfolgt meist aus wirt­schaft­li­chen Grün­den wie Kos­ten­sen­kung, Umstruk­tu­rie­rung oder Ver­la­ge­rung der Pro­duk­ti­on, kann aber auch auf tech­no­lo­gi­sche oder stra­te­gi­sche Ent­schei­dun­gen zurück­ge­hen. Für die Beschäf­tig­ten bedeu­tet eine Stand­ort­schlie­ßung häu­fig den Ver­lust von Arbeits­plät­zen und erfor­dert Maß­nah­men wie Sozi­al­plä­ne oder Trans­fer­ge­sell­schaf­ten. Der Begriff wird vor allem im Zusam­men­hang mit Unter­neh­mens­ent­schei­dun­gen, Arbeits­recht und regio­na­ler Wirt­schafts­ent­wick­lung ver­wen­det.