Stimmabgabe

Die Stimm­ab­ga­be bezeich­net den for­ma­len Akt, bei dem eine wahl­be­rech­tig­te Per­son ihren Wil­len im Rah­men einer Wahl oder Abstim­mung kund­tut. Dies geschieht meist durch das Kenn­zeich­nen eines Stimm­zet­tels oder auf elek­tro­ni­schem Weg, wobei zwi­schen der per­sön­li­chen Abga­be im Wahl­lo­kal und der Brief­wahl unter­schie­den wird. Sie bil­det die ent­schei­den­de Grund­la­ge für die Ermitt­lung eines Gesamt­ergeb­nis­ses und ist somit ein zen­tra­les Instru­ment der demo­kra­ti­schen Mit­be­stim­mung. Damit die Stimm­ab­ga­be gül­tig ist, muss sie unter Ein­hal­tung fest­ge­leg­ter Grund­sät­ze erfol­gen, wie etwa der Frei­heit und Geheim­hal­tung der Wahl.


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