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§ 119 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) ist eine Straf­vor­schrift, die den Schutz von Wah­len und der Amts­füh­rung betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­cher Orga­ne, ins­be­son­de­re des Betriebs­rats, gewähr­leis­tet. Sie stellt Hand­lun­gen unter Stra­fe, die eine Wahl behin­dern, durch Dro­hung oder Ver­spre­chen beein­flus­sen oder Mit­glie­der die­ser Orga­ne auf­grund ihrer Tätig­keit benach­tei­li­gen oder begüns­ti­gen. Ziel der Rege­lung ist es, die unab­hän­gi­ge Inter­es­sen­ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer vor unzu­läs­si­gen Ein­grif­fen durch den Arbeit­ge­ber oder Drit­te zu schüt­zen. Ver­stö­ße kön­nen mit einer Geld­stra­fe oder einer Frei­heits­stra­fe von bis zu einem Jahr geahn­det wer­den.


  • Warum eine positive Unternehmenskultur, klare Strategie, starke Marke und Purpose entscheidend für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen sind.

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    Warum eine positive Unternehmenskultur, klare Strategie, starke Marke und Purpose entscheidend für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen sind.

    Die Zukunfts­fä­hig­keit und der Erfolg eines Unter­neh­mens sind untrenn­bar mit der Kul­ti­vie­rung einer posi­ti­ven Unter­neh­mens­kul­tur, der Ent­wick­lung einer kla­ren Stra­te­gie, dem Auf­bau einer star­ken Mar­ke und dem Ver­fol­gen eines sinn­stif­ten­den Pur­po­se ver­bun­den. Die­se Ele­men­te die­nen nicht nur als Leit­plan­ken für die täg­li­chen Geschäfts­ent­schei­dun­gen, son­dern sind auch maß­geb­lich für die Stei­ge­rung der Mit­ar­bei­ter­mo­ti­va­ti­on und der Leis­tungs­fä­hig­keit.…