Das Streikrecht ist das verfassungsrechtlich garantierte Recht von Arbeitnehmern, zur Durchsetzung gemeinsamer Forderungen kollektiv die Arbeit niederzulegen. In Deutschland leitet es sich aus der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) ab und dient primär dazu, ein Gleichgewicht in Tarifverhandlungen herzustellen. Ein rechtmäßiger Streik muss in der Regel von einer Gewerkschaft geführt werden und ein tariflich regelbares Ziel, wie etwa höhere Löhne, verfolgen. Zudem gilt er als „Ultima Ratio“, was bedeutet, dass er erst nach dem Scheitern friedlicher Verhandlungen als letztes Mittel zulässig ist.

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Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg zu den fristlosen Kündigungen von Gorillas-Mitarbeitenden, die an sogenannten „wilden Streiks“ teilgenommen haben, hat für viel Aufsehen gesorgt. In mehreren Verfahren bestätigte das LAG die Rechtmäßigkeit dieser Kündigungen, da die Richter die Teilnahme an den unorganisierten Streikaktionen als erhebliche arbeitsrechtliche Pflichtverletzung werteten. Diese Entscheidungen werfen grundlegende Fragen zum Streikrecht…