Tarifbindung

Tarif­bin­dung bezeich­net die Ver­pflich­tung eines Unter­neh­mens, die in Tarif­ver­trä­gen fest­ge­leg­ten Arbeits­be­din­gun­gen und Löh­ne ein­zu­hal­ten. Sie stellt sicher, dass Arbeit­neh­mer in tarif­ge­bun­de­nen Bran­chen fair bezahlt und behan­delt wer­den. Die­se Bin­dung ent­steht ent­we­der durch die Mit­glied­schaft eines Unter­neh­mens in einem Arbeit­ge­ber­ver­band, der Tarif­ver­trä­ge abschließt, oder durch indi­vi­du­el­le Ver­ein­ba­run­gen. Ziel ist es, fai­re Wett­be­werbs­be­din­gun­gen und sozia­le Stan­dards am Arbeits­markt zu gewähr­leis­ten.