Tariflohn bezeichnet den Lohn, der in einem Tarifvertrag zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vereinbart wurde. Er legt die mindesten Entgeltstandards für Arbeitnehmer in einer spezifischen Branche oder einem Berufsfeld fest. Ziel ist es, faire und einheitliche Lohnbedingungen zu schaffen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und die Lebenshaltungskosten der Beschäftigten zu decken. Tariflöhne werden regelmäßig angepasst, um die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu erhalten und an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.

/
Bundestariftreuegesetz: Anforderungen an das Tariftreueversprechen bei öffentlicher Vergabe, Kontrollen durch die Tarif-Polizei und Folgen für Betriebsräte.